Therapie
Wesentliche Grundlage für das bestmögliche Behandlungsregime für Patienten mit Knochenmetastasen ist die realistische Einschätzung der Lebenserwartung.
Patienten mit metastatischem Knochenbefall ohne unmittelbar drohende Fraktur werden meist konservativ (nicht-operativ) therapiert.
Die Indikationsstellung zur chirurgischen Intervention ist nicht immer einfach. Neben der klinischen Symptomatik des Patienten und der Erfahrung des behandelnden Arztes stehen verschiedene Systeme (so genannte „Scores“) zur Verfügung, die Stabilität des Knochens zur beurteilen.
Ausgedehnte und komplikationsträchtige Operationsverfahren mit langer Hospitalisierung, postoperativer Immobilisation bzw. Rehabilitation sind in der Zusammenfassung kritisch zu bewerten und sollten vermieden werden.
Auch Patienten mit bereits eingetretenen Frakturen sollten unter Beurteilung der Gesamtsituation operiert werden. Neben der meist unmittelbar eintretenden Schmerzreduktion ist die sofortige Belastungsstabilität und die damit verbundene Funktionalität der betroffenen Extremität das vorrangige Behandlungsziel.
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Ausgedehnte und komplikationsträchtige Operationsverfahren mit langer Hospitalisierung, postoperativer Immobilisation bzw. Rehabilitation sind in der Zusammenfassung kritisch zu bewerten und sollten vermieden werden.
Auch Patienten mit bereits eingetretenen Frakturen sollten unter Beurteilung der Gesamtsituation operiert werden. Neben der meist unmittelbar eintretenden Schmerzreduktion ist die sofortige Belastungsstabilität und die damit verbundene Funktionalität der betroffenen Extremität das vorrangige Behandlungsziel.
Nicht-chirurgische Therapie
Die Möglichkeiten einer nichtchirurgischen Therapie beinhalten bei Skelettmetastasen im Sinne eines multimodalen Therapieregimes je nach zugrunde liegender Tumorerkrankung die Strahlentherapie, Chemotherapie, Immuntherapie und die intravenöse Gabe von so genannten Bisphosphonaten.
Häufig kann auch durch die Anlage beispielsweise einer individuell angefertigten Rumpforthese bei Wirbelsäulenmetastasen eine Schmerzreduktion erreicht und die Frakturgefahr vermindert werden. In Abhängigkeit des Befundes und in Abstimmung mit dem Patienten kommen auch konfektionierte Wirbelsäulenorthesen zur Anwendung, die individuell angepasst werden.
Chirurgische Therapie
Die Primärziele der operativen Versorgung sind 1. Die Wiedererlangung der Mobilität, 2. Die Schmerzlinderung, 3. Erlangung einer belastungsstabilen Situation bei drohender oder bereits eingetretener pathologischer Fraktur und 4. Die Verkürzung der Dauer der des Krankenhausaufenthaltes.
Neben dem Erreichen der selbstständigen Bewegung ist damit unmittelbar der psychosoziale Benefit durch die wiedererlangte Mobilität gegeben. Diese Faktoren führen zumeist zu einer erheblichen Verbesserung der Lebensqualität.
Um das Ausmaß der durchzuführenden Operation festzulegen bedarf es der genauen Bewertung des Allgemeinzustands und der Prognose der Patienten. Diese Bewertung findet im Rahmen interdisziplinärer Konferenzen statt und berücksichtigt den Therapiewunsch des Patienten.
Eine langfristige lokale Tumorkontrolle kann durch eine ausgedehnte Resektion der Metastase und Rekonstruktion beispielsweise durch die Implantation eines künstlichen Gelenkes (so genannte „Endoprothese“) oder durch eine Verbundosteosynthese erreicht werden. Aufgrund der Radikalität der Operation kommen solche Verfahren meist bei solitärer Metastasierung und guter Langzeitprognose zur Anwendung.
Die Kürettage von Knochenmetastasen und Defektauffüllung mittels Knochenzement, gefolgt von stabilisierenden Verfahren wie z.B. der Stabilisierung mittels Plattenosteosynthese oder Marknagelosteosynthese kommt vorwiegend bei (drohenden) pathologischen Frakturen im Bereich des Schaftes langer Röhrenknochen, z.B. am Oberschenkel oder am Oberarm zum Einsatz. Im Bereich des Hüftgelenkes kann auch hier der Einsatz einer Endoprothese nach Kürettage sinnvoll sein.
Bei stabilitätsgefährdenden Metastasen der Wirbelsäule und/oder bei der eingetretenen Fraktur kommen minimalinvasive Verfahren wie die Kyphoplastie und/oder eine Stabilisierung mittels Schrauben-Stab-Systemen (sog. „Fixateur interne“) zur Anwendung. In Abhängigkeit der Befunde wird in individuellen Fällen neben der Anlage eines Fixateur intern auch ergänzend der Ersatz des Wirbelkörpers durch die Implantation beispielsweise eines „Cages“ durchgeführt. Die Behandlung wird in diesen Fällen der Klinik für Orthopädie und Traumatologie geplant und durchgeführt werden.
Besteht durch die Metastasen im Bereiche der Wirbelsäule eine Kompromittierung der Nerven mit neurologischen Ausfällen und/oder besteht eine Störung der Blasen-Mastdarm-Funktion, so wird die operative Behandlung in der Neurochirurgie erfolgen, auch in den seltenen Fällen einer Metastasierung im Rückenmark selbst. Hier kann eine mikrochirurgische Entfernung der Metastase erfolgen.
Die alleinige Stabilisierung hat meist den Vorteil einer kürzeren Operations- und Krankenhausaufenthaltsdauer und ist damit für Patienten im weit fortgeschrittenen Krankheitsstadium geeignet.
Vor-/Nachsorge:
Die Vor- bzw. Nachsorge bei einer Tumorerkrankung richtet sich nach dem zu Grunde liegenden Primärtumor und nach Tumorstadium. Sie wird von den primär behandelnden Ärzten organisiert. Besteht beispielsweise ein Mammakarzinom, so wird die Betreuung durch einen Gynäkologen, beim primären Vorliegen eines Knochentumors wird die Nachsorge durch einen Orthopäden/Unfallchirurgen erfolgen.
Bei einer drohenden oder bereits eingetretenen Fraktur (Knochenbruch) wird der Orthopäde/Unfallchirurg die Betreuung mit übernehmen. Diese findet in Absprache mit den primär behandelnden Ärzten statt um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und mehrfache ambulante Vorstellungen in verschiedenen Abteilungen zu reduzieren.
Weitere Informationen
In folgender PDF-Datei finden Sie Beispiele erfolgreicher Knochenmetastasen-Therapien: